Prüfantrag für Windenergieanlagen knapp abgelehnt

Veröffentlicht am 28.05.2025 in Ortsverein

Die Gemeinde Schlangenbad hat grundsätzlich ein strukturelles Problem im Bezug zu den Einnahmen. Einnahmen über die Nutzung von erneuerbaren Energien sind zwar nicht auf einen Schlag nutzbar, stellen aber eine solide Grundfinanzierung über 20 Jahre dar.

 

Die Gemeinde Heidenrod kann als eine der wenigen Gemeinden im RTK einen soliden Haushalt vorweisen. Gerade wenn Nachbargemeinden um Schlangenbad herum Windräder aufbauen und das Umspannwerk für die Einspeisung auf Schlangenbader Gemarkung liegt, gilt die Frage ob nicht eine Abstimmung zur Beteiligung oder eigene Windräder hinzukommen können.

 

Bei dem Prüfantrag an den Gemeindevorstand geht es darum die Möglichkeit zu eröffnen genau diese Themen aufzugreifen auch den Haushalt zu entlasten. Die aktuelle Diskussion um die Grundsteuererhöhung verdeutlicht die Notwendigkeit auch diese Aspekte anzudenken.

 

Der Prüfantrag der SPD und Grünen war Gegenstand der Beratung der Gemeindevertretung am 28.05.2025 und wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt. Erkennbar ist auch, dass doch fast die Hälfte der Gemeindevertreter die Diskussion im Bezug zur Haushaltskonsolidierung für dringend notwendig ansehen.

 

In Übereinstimmung mit dem einstimmig am 11.12.2024 beschlossenen Klimaschutzkonzept der Gemeinde Schlangenbad, mit dem die Maßnahme „Flächenvorsorge für den Ausbau von Windenergieanlagen“ beschlossen wurde, kann Schlangenbad perspektivisch eine neue Einnahmequelle durch den Bau und Betrieb von Windrädern auf eigener Gemarkung entwickeln. 

 

Im Vergleich mit Nachbargemeinden, die bereits mit Windkraftanlagen (WKA) den Haushalt erfolgreich konsolidieren, produziert ein Windrad mit dem neuesten Stand der Technik ca. 12 Mio KWh in einem Jahr. 

 

Zwei Betriebsmodelle werden in der Region genutzt. Bei dem Modell der Pachteinnahmen sind je nach Vertrag jährlich 100.000 T€ an zusätzlichen Einnahmen über die gesamte Laufzeit möglich bezogen auf eine WKA. Im Betreibermodell, dabei wird die Gemeinde zur Unternehmerin, sind aktuell 200.000 T€ jährlich über die Laufzeit möglich. 

 

Diese Einnahmen (z.B. aus Stromeinspeisevergütung, Pacht oder Gewerbesteuer) können einen langfristen Beitrag dazu leisten, den Haushalt der Gemeinde zu konsolidieren und die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B abzufedern.

 

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