Beschluss zur Planung des Neubaugebietes Georgenborn östlich der Straße „Am Langenmorgen“ - zunächst vertagt

Veröffentlicht am 04.09.2025 in Anträge

Erst mit dem Beginn der Ausschusssitzungen am 26.08.2025 - im Vorfeld der letzten Gemeindevertretersitzung am 03.09.2025 - wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung über das angedachte Bauleitverfahren und die geplante Veränderungssperre über die Grundstücke östlich von der Straße „Am Langenmorgen“ in Georgenborn informiert. Die Grundlage für den Antrag des Gemeindevorstands gründet auf dem Antrag der Schlangenbader CDU-Fraktion.

Stein des Anstoßes ist der anstehende Verkauf des Bauernhofes „Am Langenmorgen“. Die Gemeinde erhofft sich mit der Erschließung eines Neubaugebietes neue Einnahmen und begründet dies – wie in den beiden CDU-Anträgen aufgegriffen – m.u. mit der Schaffung von neuem Wohnraum. Die Gemeinde Schlangenbad würde die Planung und Umsetzung des Neubaugebietes durch die Hessische Landesgesellschaft mbH (HLG) durchführen lassen. Dazu haben ohne die Einbindung der Gremien auch schon Vorgespräche stattgefunden. Im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Kommunalentwicklung hat die HLG sich im Bezug zum Projekt vorgestellt. Dies wurde in der Einladung für die Gemeindevertreter aber nicht erwähnt.

Im Laufe der Ausschüsse und der Informationen vor der Gemeindevertretersitzung am 03.09.2025 entstand nun zumehmend ein Bild vom Umfang des geplanten Neubaugebietes und möglicher Erweiterungen. Wenn die Diskussion genauer verfolgt wird, ist letztendlich der gesamte Bereich östlich der Straße „Am Langenmorgen“ im Blick. Aktuell sind ca. 6,2 ha im ersten Schritt in der Diskussion, also 62.000 m², was rund 100 - 150 Häuser – je nach Grundstücksgröße - ermöglichen würde. Es handelt sich also um eine erhebliche Erweiterung des Ortsteils Georgenborn. 

Das Verfahren eine Bauleitplanung zu beschließen und eine Veränderungssperre zu setzen, ist sicherlich der richtige Weg, wie formal mit der Umsetzung eines solchen Verfahrens umgegangen wird. Dies beinhaltet aber, dass zuvor ein Ziel mit der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Notwendigkeit des enormen Bedarfs bereits ermittelt wurde, zumal es im Ortsteil Georgenborn auch Leerstand gibt. Neubaugebiete können natürlich auch in anderen Ortsteilen erschlossen werden.

Die enorme Dimension des möglichen Neubaugebietes, die extrem kurze Beratungszeit und die nicht erkennbare Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer zuvor angelegen Ortsteilentwicklung von Georgenborn hat sowohl bei der SPD-Fraktion als auch bei der Fraktion der Grünen zu erheblichen Bedenken geführt. Aus unserer Sicht sollte vor dem formalen Bauleitverfahren ein strukturiertes Verfahren zur Ortsteilentwicklung durchgeführt werden. 

Deshalb hat die SPD-Fraktion zunächst im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Kommunalentwicklung am 27.08.2025 über Johannes Freiling einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Entscheidung auf einen Zeitraum nach der Bürgerinformationsveranstaltung in Georgenborn am 11.09.2025 gestellt. Dieser wurde abgelehnt. 

Am 03.09.2025 stellte die SPD-Fraktion im Rahmen der 33. Sitzung der Gemeindevertretung über Gernot Besant einen Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung des Antrags mit der Begründung der erheblichen Dimension des geplanten Neubaugebietes und der Notwendigkeit die Bürgerinnen und Bürger, zunächst in der im Rahmen der Informationsveranstaltung am 11.09.2025 vorher zu informieren um eine geeignete Resonanz zur Planung zu erhalten. In der Gegenrede schlägt die CDU-Fraktion eine Sondersitzung bis zum 01.10.2025, also noch vor der nächtsten Gemeindevertetersitzung im Novmember, vor. Eine Vertagung des Antrags bis zum 01.10.205 wurde letztendlich einstimmig durch die Mitglieder aller Fraktionen der Gemeindevertretung beschlossen.

 

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